Allgemeine Anforderungen an Gebäude

Grundsätzlich gefordert:

  • Anforderungen an die Ästhetik
  • Regeln der Baukunst einzuhalten (Eurocodes, DIN Normen, bauaufsichtliche Zulassungen etc.)
  • Rechtlichen Rahmenbedingungen einzuhalten (Baurecht, Bauordnung)
  • Gewährleistung der Standsicherheit

Es bestehen i.d.R. zusätzliche Anforderungen in Abhängigkeit der Gebäudeklasse:

  • Anforderungen an den Brandschutz
  • bauphysikalische Anforderungen (Wärmeschutz, Schallschutz)
  • Anforderungen an die Gebäudetechnik

Weiterhin sind bestimmte Bauunterlagen (z.B. Statik, Brandschutznachweise) in Abhängigkeit der Gebäudeklasse sowie des Schwierigkeitsgrades prüfpflichtig. Um dies zu beurteilen ist z.B. das Formular Erklärung des Tragwerksplaners erforderlich.

Als qualifizierter Tragwerksplaner bin ich bei der Ingenieurkammer Sachsen unter der Nummmer 62006 gelistet und dadurch befugt die entsprechenden Unterlagen auszufüllen und einzureichen.

Kontakt

Tragwerkplanung Behr
Milkeler Str. 31a
02699 Königswartha
OT Oppitz

Mitglied der Ingenieurkammer Sachsen
Listen-Nr. 33546

Qualifizierter Tragwerkplaner
Listen-Nr. 62006

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